Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1997 - 3 B 212.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18648
BVerwG, 22.10.1997 - 3 B 212.97 (https://dejure.org/1997,18648)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1997 - 3 B 212.97 (https://dejure.org/1997,18648)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 3 B 212.97 (https://dejure.org/1997,18648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,18648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid über ein Grundstück aus ehemals volkseigenem Vermögen der DDR - Rückübertragung des Grundstücks und gleichzeitige Belastung mit den darauf ruhenden Verbindlichkeiten - Domäne als "Unternehmen" i.S.d. § 1a Abs. 1 S. 1 ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1997 - 3 B 212.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich - wie hier - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen der Vorinstanz in Frageform zu kleiden, ohne sich mit ihnen gedanklich näher auseinanderzusetzen, dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 6; vom 5. Februar 1997 - BVerwG 3 B 198.96 -).
  • BVerwG, 05.02.1997 - 3 B 198.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1997 - 3 B 212.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich - wie hier - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen der Vorinstanz in Frageform zu kleiden, ohne sich mit ihnen gedanklich näher auseinanderzusetzen, dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht (Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 6; vom 5. Februar 1997 - BVerwG 3 B 198.96 -).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 3 B 72.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1997 - 3 B 212.97
    Nachdem das Verwaltungsgericht seine Auslegung des Unternehmensbegriffs in § 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG i.V.m. § 1 Abs. 2 URüV in den Entscheidungsgründen umfassend abgehandelt hat, hätte zu der erforderlichen Aufbereitung des Prozeßstoffes zum Zwecke der Revisionszulassung eine kritische Analyse der Urteilsgründe gehört (Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 3 B 72.95 -).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Vermögenszuordnung;

    Eine Gemeinde kann auch dann Eigentümerin eines Unternehmens - also einer auf einen Erwerbszweck ausgerichteten und hierfür gewidmeten Sachgesamtheit - sein, wenn sie es als Ganzes verpachtet (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 1997 - VG 31 A 199.95 - und hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 212.97 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht